Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial sowie der Vergabe von Nutzungsrechten der Pro-Ma Sport & Media GmbH



Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Pro-Ma Sport & Media GmbH (im Folgenden pepphoto genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. Annahme des Angebots von pepphoto durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit ohne dass pepphoto diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von pepphoto, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Auftragsproduktionen
1. Bei Auftragsproduktionen wird dem Kunde grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zu einmaligen Verwendung übertragen.

2. Einer besonderen Vereinbarung bedarf es bei ausschließlichen Nutzungsrechten sowie bei medienbezogenen oder räumlichen Exklusivrechten oder Sperrfristen, die einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar bedingen. Ist die Sperrfrist nicht anders vereinbart worden, so beträgt sie von Produktionsbeginn an 90 Tage, danach darf dieses Bildmaterial auch anderen Kunden zur Nutzung angeboten werden.

3. Mit der Bildlieferung wird ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Nutzung übertragen zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder auf dem Datenträger, die der Kunde angegeben hat oder aus seiner spezifizierten Auftragserteilung hervorgeht. Ist dies der Auftragserteilung nicht eindeutig zu entnehmen ist das Objekt (Zeitungsverlag, Fernsehanstalt etc.), dem das Bildmaterial im Kundenauftrag zugeleitet worden ist, maßgebender Nutzungsempfänger.

4. Jede weitere, über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Verwertung des Bildmaterials ist honorarpflichtig und von pepphoto zustimmungsbedürftig, das gilt insbesondere für

  • Sammelbände, Werbemaßnahmen, produktbegleitende Prospekte, Nachdrucke sowie Zweitverwertung und -Veröffentlichung,
  • Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials sowie dessen Bearbeitung,
  • Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.
  • Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von pepphoto und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.


5. Die ausschließlich ihm eingeräumten Nutzungsrechte dürfen vom Kunden nicht ganz oder teilweise auf Dritte weiterübertragen werden, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen.

6. Jedwede Nutzung und Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials ist nur unter Einbeziehung des von pepphoto vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, gestattet.

Nutzung der Bilder-Datenbank
1. Die Nutzung der über das Internet erreichbaren Datenbank ist nur nach durch pepphoto erfolgter Freischaltung möglich.

2. Die Freischaltung des Zugangs geschieht nach Abschluss einer vorherigen, schriftlichen Vereinbarung, die mit der Kundenregistrierung erfolgt, indem pepphoto nach den übermittelten Kundendaten (Benutzernamens und Kundenpasswort) den Kundenantrag -vorbehaltlich einer Ablehnung im Einzelfall- annimmt.

3. Die Zugangsdaten des Kunden unterliegen der strickten Geheimhaltung und sind von Ihm keinesfalls an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde den Missbrauch seiner  Kundendaten durch Dritte zu vertreten, ist er zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Bei Verdacht des Kunden, das ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat, hat er pepphoto unverzüglich zu informieren.

4. Ein Kundenanspruch auf ständige Erreichbarkeit der Bilder-Datenbank besteht nicht. pepphoto hat jederzeit das Recht, an der Bilder-Datenbank Wartungsarbeiten durchzuführen und technische Änderungen vorzunehmen, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Bilder-Datenbank führen können. pepphoto wird sich bemühen, diese Ausfallzeiten gering zu halten.

5. Im Falle einer Vertragsverletzung des Kunden hält sich pepphoto vorbehaltlich weiterreichender Ansprüche das Recht vor, den betreffenden Kundenzugang der Bilder-Datenbank zu sperren.

6. Die sich in der Bilder-Datenbank von pepphoto befindlichen, begleitenden Bildinformationen in den Bildmetadaten und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind vom Kunden unbedingt einzuhalten. Erwachsen aus der Nichtbeachtung des Kunden Schäden, haftet der Kunde allein und stellt pepphoto von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Auch behält sich pepphoto in diesem Fall weitere Schadensersatzanspruch vor.

Nutzung des Bildmaterials
1. pepphoto verfügt über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten, die die Vertragsmäßige Nutzung des Bildmaterials voraussetzen. Ausgenommen hiervon sind Persönlichkeitsrechte Abgebildeter, die von  Verwertungsgesellschaften entsprechend wahrgenommen Rechte sowie Urheberrechte an abgebildeten Gegenständen wie beispielsweise Gemälden, Kunstwerken sowie Rechte geschützter Kennzeichen wie beispielsweise Marken. pepphoto ist vom Kunden vorab zu informieren in welcher Art und Weise er Bildmaterial zu welchem Zweck in welchem Zeitraum und Umfang in welchem Medium nutzten möchte. Entsprechen die Angaben des  Kunden überhaupt oder auch nur teilweise nicht der tatsächlichen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, pepphoto jegliche abweichende Nutzung nachzuentrichten und insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen. Aufgrund einer Nichtbeachtung bleibt pepphoto weiterer Schadensersatzanspruch vorbehalten.

2. Dem Kunden steht mit dem Erwerb des Nutzungsrechts am ausgewählten Bildmaterial ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht zur einmaligen, nicht weiterübertragbaren Nutzung im Rahmen der vereinbarten Art und Weise, des vereinbarten Zwecks / Zeitraums / Umfangs / Mediums zu.

3. Für jedwede über das Vereinbarte hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, wie beispielsweise Präsentationen, Layouts, Werbebroschüren, Arbeitsvorlagen etc., ist vorab die Zustimmung von pepphoto einzuholen, dies gilt auch für weitergehende Nutzung, wie beispielsweise für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des ursprünglich erworbenen Nutzungsrechts.

4. Exklusivrechte und Sperrfristen müssen vorab gesondert mit pepphoto vereinbart werden. Wird keine Sperrfrist verhandelt, so beschränkt sie sich auf vier Wochen. Danach darf pepphoto das gesperrte Bildmaterial anderen Interessenten zur Nutzung anbieten. Sonderkonditioniertes und / oder von Honorarabsprachen betroffenes Bildmaterial muss vor der Nutzung von pepphoto schriftlich freigegeben werden. Nutzt der Kunde ohne schriftliche Freigabe das Bildmaterial, hält er pepphoto insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

5. Die Umgestaltung des Bildmaterials und / oder dessen Bearbeitung über das normale Maß hinaus, wie beispielsweise durch Foto-Composing oder Fotomontage, unabhängig des verwendeten technischen Hilfsmittels sowie dessen Weitergabe und Weiterübermittlung an Dritte, ungeachtet des Übertragungsweges, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, die Einräumung von Nachdruckrechten, das Duplizieren, das Digitalisieren und das Archivieren ist ohne vorheriger schriftlicher Einwilligung von pepphoto streng untersagt. Als Dritte zählen in diesem Sinne auch Tochterunternehmen und andere Redaktionen desselben Unternehmens. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, ist er zur Nachentrichtung des jeweiligen Honorarausfalls verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleiben pepphoto trotz der Nachentrichtung vorbehalten.

6. Jedwede Rechtseinräumung hinsichtlich der Bildnutzung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vereinbarten Vergütungszahlung.

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von pepphoto gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von pepphoto, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


Festlegung der Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jedwede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von pepphoto. Das gilt insbesondere für:

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,   produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.


5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von pepphoto und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von pepphoto vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von pepphoto aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

Haftung
1. pepphoto übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Bei nicht berechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung, Duplizierung, Veränderung, Weitergabe von Bildmaterial, Nichtbeachtung des Urhebervermerks oder elektronischer Speicherung hat der Kunde pepphoto von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Zudem ist pepphoto berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Honorarsatzes oder 220,00 Euro pro Bild, ungeachtet der Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen, einzufordern.

4. Mit Zahlung eines Schadensersatzes und/oder einer Vertragsstrafe werden vom Kunden weder Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial erworben.

5. Bei kundenseitigen Gewährleistungsrechten gegenüber pepphoto beschränken sich diese zunächst auf den Anspruch der Nachbesserung, ist diese nicht möglich oder erfolglos, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Erfolgen vom Kunden keine Nutzungangaben ist pepphoto berechtigt ein Pauschalhonorar festzulegen.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. pepphoto ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

6. Lizenzgebühren und Nutzungshonorare werden jeweils von pepphoto in Rechnung gestellt oder auch, wenn es vorher vereinbart wurde, durch Abrechnung des Kunden mittels Belegexemplar und Anweisung. (per Anstrich)

7. Wird farbiges Bildmaterial in schwarz-weiß genutzt, mindern sich die anfallenden Gebühren und Honorare nicht.

8. Erwirbt der Kunde von pepphoto für einen Zeitraum ein Bild-Nutzungs-Exklusivrecht, hat er ausnahmslos das vereinbarte Honorar zu überweisen, auch wenn bis zum Ende der Sperrfrist keine Veröffentlichung erfolgte.

Rückgaberegelung des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nachdem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von pepphoto.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. pepphoto haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt pepphoto auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von pepphoto schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei pepphoto.

Belegexemplar, Urhebervermerk von Agentur und Bildurheber
1. Mit Veröffentlichung jeglichen von pepphoto bereitgestellten Bildmaterials verpflichtet sich der Kunde, den Agentur- und Urhebervermerk (pepphoto / Fotograf) gut sicht- und lesbar in nähe des Bildes so zu platzieren, dass die Zuordnung zweifelsfrei zu erkennen ist. Dies gilt auch sinngemäß für Sammelbildnachweise, bei denen die Zuordnung ebenso klar ersichtlich sein muß. Auch kann pepphoto vom Kunden verlangen, das er Bilder ohne den Agentur / Urhebervermerk zu veröffentlichen hat.

2. Innerhalb von 14 Tagen hat der Kunde bei Veröffentlichungen pepphoto kostenlos und unaufgefordert 2 vollständige Belegexemplare der Printpublikation zuzusenden oder einen Ausdruck der betreffenden Internetseite unter Abgabe der pepphoto- Bildernummer.

Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von pepphoto erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist vom Kunden ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen und verpflichtet ihn zudem, pepphoto von etwaigen, diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

3. Rechnet der Kunde mit pepphoto ohne Belegexemplar ab und / oder macht er ungenaue, falsche oder keine Angaben, welches Bild an welcher Stelle wann und wo genutzt worden ist, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen, die 50% des Nutzungshonorars beträgt.

4. Leistet der Kunde Schadenersatz und / oder zahlt er eine Vertragsstrafe, erlangt er damit kein Eigentums- und / oder Nutzungsrecht des Bildmaterials.

Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Mülheim an der Ruhr.


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